Elternmitwirkung in NRW

Die Elternmitwirkung ist im KiBiz (Kinderbildungsgesetz) in den §§ 9, 9a und 9b geregelt:

 

KiTa-Ebene

Elternversammlung: alle Eltern einer KiTa bilden die Elternversammlung;

wird zu Beginn eines Kindergartenjahres bis spätestens 10. Oktober einberufen und wählt die Mitglieder des Elternbeirates (i.d.R. zwei Vertreter pro KiTa-Gruppe)

 

Elternbeirat: bestimmt zeitnah nach der Wahl

  • eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in
  • eine/n Delegierte/n für die Versammlung der Elternbeiräte (Elternversammlung) auf kommunaler Ebene; der/die Delegierte kann der/die Vorsitzende sein, aber auch jedes andere Mitglied aus dem Elternbeirat

 

Rat der Einrichtung:    besteht aus Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates; tagt mindestens einmal jährlich

 

Kommunale Ebene = Stadt Pulheim

Versammlung der Elternbeiräte:  Versammlung aller Delegierten (oder Stellvertreter) der Elternbeiräte der Stadt Pulheim (aktuell insgesamt 30 KiTas im Stadtgebiet);

wird jährlich zwischen dem 11. Oktober und dem 10. November einberufen und wählt einen Jugendamtselternbeirat (JAEB)

 

Der JAEB heißt in Pulheim SEPU = StadtElternrat der Kindertagesstätten Pulheim

 

SEPU: bestimmt zeitnah nach der Wahl

  • eine/n Vorsitzende/n und Stellvertreter/in
  • ein Mitglied für den Jugendhilfeausschuss und dessen Stellvertreter
  • eine/n Delegierte/n und Stellvertreter/in für die Versammlung der Jugendamtselternbeiräte auf Landesebene

 

Landesebene

Versammlung der JAEBs: wird zweimal im Jahr einberufen; wählt jährlich bis zum 30. November den Landeselternbeirat (LEB)